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Leistungsphase 1

Grundlagenermittlung

Unsere Architekten legen großen Wert darauf, in der Grundlagenermittlung die Grundlage für ein erfolgreiches Bauprojekt zu schaffen. In dieser ersten Leistungsphase klären Sie gemeinsam mit unserem Architekturbüro die Anforderungen Ihres Bauvorhabens sowie die übergeordneten Projektziele.

Ein wichtiger Bestandteil der Grundlagenermittlung ist dabei die umfassende Analyse Ihrer Wünsche und Vorstellungen, die Klärung baurechtlicher und technischer Vorgaben sowie die Prüfung der Grundstückssituation. Gerne unterstützen wir Sie auch schon zu Beginn Ihres Projekts bei der Auswahl eines geeigneten Grundstücks, um die bestmögliche Grundlage für Ihr Bauvorhaben zu schaffen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Basis für Ihr Bauprojekt schaffen – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Wir freuen uns darauf, Sie umfassend und individuell zu beraten. Am besten Sie kontaktieren uns bereits vor der Grundstückssuche für Ihr Bauvorhaben hier auf unserer Homepage.

Sie haben Fragen zur Grundlagenermittlung?

Die Grundlagenermittlung ist der erste und entscheidende Schritt für ein erfolgreiches Bauprojekt. In dieser Phase werden wichtige Rahmenbedingungen geklärt, die als Grundlage für die weitere Planung dienen. Da in diesem frühen Stadium häufig Fragen auftreten, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Grundlagenermittlung

1. Was umfasst die Grundlagenermittlung in der Leistungsphase 1?

Die Grundlagenermittlung beinhaltet die Klärung der Anforderungen und Ziele des Bauherrn, die Prüfung der Grundstückssituation sowie die Analyse baurechtlicher und technischer Vorgaben. Zudem unterstützen Sie unsere Architekten bei der Auswahl eines geeigneten Grundstücks, falls dies noch nicht vorhanden ist.

2. Warum ist die Grundlagenermittlung so wichtig?

Diese Phase bildet das Fundament für das gesamte Bauprojekt. Eine sorgfältige Analyse und Planung verhindern spätere Probleme und helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Hier werden erste Weichen gestellt, um Ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen.

3. Wann sollte ich einen Architekten für die Grundlagenermittlung hinzuziehen?

Idealerweise sollten Sie unser Architekturbüro bereits vor der Grundstückssuche kontaktieren. So können wir Sie frühzeitig beraten und sicherstellen, dass das Grundstück für Ihr geplantes Bauvorhaben geeignet ist.

4. Welche Informationen benötigt der Architekt in der Grundlagenermittlung?

Wir benötigen Angaben zu Ihren Wünschen und Anforderungen, mögliche Nutzungen des Gebäudes, Budgetvorstellungen sowie erste Vorstellungen zur Gestaltung. Falls ein Grundstück vorhanden ist, sind Lagepläne und Grundstücksdaten hilfreich.

5. Wird in der Grundlagenermittlung bereits ein Entwurf erstellt?

Nein, in dieser Phase werden zunächst die Rahmenbedingungen für das Projekt geklärt. Die eigentliche Entwurfsplanung erfolgt erst in den späteren Leistungsphasen, nachdem alle Grundlagen gesichert sind.

6. Welche Kosten fallen für die Grundlagenermittlung an?

Die Kosten für die Grundlagenermittlung sind Teil der Architektenleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie hängen vom Umfang der Untersuchung und Beratung ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

7. Kann ich die Grundlagenermittlung auch separat beauftragen?

Ja, Sie können zunächst für die Grundlagenermittlung auch ein anderes Architekturbüro beauftragen. Falls Sie sich danach für eine Zusammenarbeit mit unserem Architekturbüro entscheiden, werden die weiteren Leistungsphasen darauf aufbauend fortgeführt. Einfacher wäre es natürlich, wenn Sie bereits bei der Grundlagenermittlung mit unseren Architekten zusammenarbeiten.

8. An welchen Standorten bieten Sie die Grundlagenermittlung an?

Unser Architekturbüro führt die Grundlagenermittlung in Dortmund, aber auch ganz NRW durch. Das volle Leistungsspektrum im Rahmen der Grundlagenermittlung bieten wir als Architekturbüro vor allem in den Städten Dortmund, Bochum,Recklinghausen, Essen, Oberhause, Gelsenkirche, Castrop-Rauxel, Hagen und Münster an.