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Nutzungsänderung

Architekt für Nutzungsänderung

Die Architektur Alena GmbH ist Ihr kompetentes Architekturbüro für Nutzungsänderungen in Dortmund und ganz NRW. Ganz gleich, ob Sie ein Büro in eine Wohnung umbauen möchten, eine Wohnung in eine gewerbliche Ferienwohnung für Kurzzeitvermietung umnutzen oder den Zweck eines Gebäudes anpassen wollen – unsere Architekten begleiten Sie bei jedem Schritt der Nutzungsänderung.

Unsere erfahrenen Architekten erstellen alle notwendigen Planungsunterlagen und prüfen die baurechtlichen Anforderungen, die für eine Nutzungsänderung erforderlich sind. Unser Architekturbüro übernimmt zudem die Abstimmung mit Behörden und Fachplanern, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben reibungslos genehmigt und fachgerecht umgesetzt wird. 

Mit unserem Standort am Phönixsee in Dortmund-Schüren sind wir besonders in Dortmund und im Ruhrgebiet für Nutzungsänderungen aktiv, stehen Ihnen aber auch für Projekte außerhalb der Region zur Verfügung.

Egal, ob kleine oder komplexe Anpassungen – wir bringen Ihre Ziele in Einklang mit den baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Ideen mit uns zu besprechen!

Nutzungsänderung Architektur Alena GmbH

Sie haben Fragen zur Nutzungsänderung?

Die Umnutzung eines Gebäudes bringt oft viele Fragen mit sich – von den baurechtlichen Anforderungen über den Genehmigungsprozess bis hin zu den möglichen Kosten. Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Nutzungsänderung für Sie unten zusammengestellt. Sollte Ihre spezielle Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne direkt – wir beraten Sie individuell zu Ihrem Vorhaben! Hier zum Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Nutzungsänderung

1. Was ist eine Nutzungsänderung und wann ist sie erforderlich?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder eine einzelne Einheit künftig anders genutzt werden soll als zuvor. Dies ist erforderlich, wenn sich die Art der Nutzung baurechtlich unterscheidet, z. B. von Gewerbe- & Bürofläche zu Wohnungen, von Lager zu Verkaufsfläche oder von Büro zu Gastronomie. Auch die Umnutzung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung ist genehmigungspflichtig.

2. Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde notwendig. Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, hängt von den baurechtlichen Vorgaben ab. Unser Architekturbüro übernimmt die Prüfung und Beantragung der notwendigen Genehmigungen.

3. Welche Unterlagen werden für eine Nutzungsänderung benötigt?

Typischerweise werden Bauzeichnungen, alle bauantragsrelevanten Formulare, Nachweise zur Statik, Brandschutzkonzepte und gegebenenfalls Schallschutzgutachten benötigt. Wir als Architekt erstellen alle erforderlichen Planungsunterlagen und kümmern uns um die Abstimmung mit den Behörden.

4. Wie lange dauert der Genehmigungsprozess für eine Nutzungsänderung?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Projekts und der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde ab. In der Regel kann der Prozess zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Durch unsere Erfahrung sorgen wir für eine effiziente und reibungslose Abwicklung. Mehr erfahren Sie hier zu Baugenehmigungen und der Genehmigungsplanung.

5. Welche baulichen Anforderungen müssen bei einer Nutzungsänderung beachtet werden?

Je nach neuer Nutzung müssen Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz, Barrierefreiheit oder Statik erfüllt werden. Wir prüfen alle baurechtlichen Vorgaben und entwickeln eine Lösung, die sowohl genehmigungsfähig als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

6. Ist eine Nutzungsänderung auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich?

Ja, allerdings sind hier besondere Auflagen zu beachten. Unser Architekturbüro ist allerdings nicht der Ansprechpartner für Denkmalschutz. Wenden Sie sich am besten an einen Architekten, welcher auf Denkmalschutz spezialisiert ist. Unser Fachbereich ist vor allem der Neubau.

7. Was kostet eine Nutzungsänderung vom Architekten?

Die Kosten für die Planung und Umsetzung einer Nutzungsänderung von unserem Architekturbüro hängen vom Umfang des Projekts ab. Dazu gehören die Erstellung der erforderlichen Bauunterlagen, Abstimmungen mit Behörden und eventuelle bauliche Anpassungen. Wenn bereits Planungunterlagen vorliegen, sind Architekten-Kosten deutlich geringer. In einem ersten Beratungsgespräch können wir Ihnen eine genauere Kosteneinschätzung geben.

8. Kann ich eine Nutzungsänderung auch ohne bauliche Änderungen durchführen?

Ja, in manchen Fällen ist eine Nutzungsänderung ohne bauliche Maßnahmen möglich. Allerdings müssen trotzdem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine Genehmigung eingeholt werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Umnutzung einer Wohnung zu einer gewerblich vermieteten Ferienwohnung.

9. Kann ich ein Büro oder Gewerbe in eine Wohnung umwandeln?

Ja, eine Umnutzung von Gewerbe- oder Büroflächen zu Wohnraum ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine Genehmigung. Hierbei müssen unter anderem bauordnungsrechtliche Vorgaben wie Belichtung, Belüftung, Stellplatznachweise und Schallschutz beachtet werden. Wir prüfen die baurechtlichen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

10. Ist eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu Gewerbe oder Einzelhandel erlaubt?

Die Umwandlung einer Wohnung in eine gewerbliche Nutzung wie ein Büro, Restaurant oder Geschäft hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das geltende Baurecht, Lärmschutzbestimmungen und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, falls es sich um eine Eigentumswohnung handelt. In größeren Städten ist dies mittlerweile schwer geworden, da es immer öfter Gesetze zur Zweckentfremdung von Wohnungsraum gibt. Wir klären für Sie, ob eine Genehmigung möglich ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

11. Kann ich eine Lagerhalle in Wohnraum umwandeln?

Ja, die Umnutzung einer Lagerhalle in Wohnraum ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine Genehmigung und die Einhaltung verschiedener baurechtlicher Vorschriften. Dabei sind unter anderem Anforderungen an Wärmeschutz, Belichtung, Belüftung, Brandschutz und Schallschutz zu beachten. Zudem muss geprüft werden, ob das Grundstück in einem Wohngebiet oder einem Mischgebiet liegt, da reine Gewerbegebiete oft keine Wohnnutzung erlauben. Wir als Architekturbüro unterstützen Sie bei der Planung und prüfen, ob und wie Ihre Lagerhalle in Wohnraum umgewandelt werden kann.

12. Wo bietet Ihr Architekturbüro die Nutzungsänderung an?

Wir sind ist Ihr Architekturbüro für den Nutzungsänderungen in Dortmund, aber auch ganz NRW. Das volle Leistungsspektrum im Rahem der Nutzungsänderung bieten wir als Architekt vor allem in den Städten Dortmund, Bochum,Recklinghausen, Essen, Oberhause, Gelsenkirche, Castrop-Rauxel, Hagen und Münster an.