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Nachträgliche Legalisierung von Wohnraum oder anderen Nutzungen

Architekt für Legalisierung

Wir sind Ihre Architekten für die nachträgliche Legalisierung von Wohnraum oder anderen baulichen Nutzungen – in Dortmund, dem Ruhrgebiet und ganz NRW. Ob nicht genehmigte Einliegerwohnung, ausgebautes Dachgeschoss, Kellerwohnung oder eine geänderte gewerbliche Nutzung: Wir begleiten Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zur baurechtlichen Legalisierung.

Egal, ob bereits Planunterlagen vorliegen oder nicht – wir übernehmen das Aufmaß vor Ort inklusive Flächenberechnung und erstellen alle notwendigen Planungsunterlagen für den Antrag auf nachträgliche Genehmigung.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung zur Legalisierung.

Nutzungsänderung Architektur Alena GmbH

Sie haben Fragen zur nachträglichen Legalisierung?

Die nachträgliche Legalisierung von Wohnraum oder Nutzungen wirft häufig viele Fragen auf – von den baurechtlichen Voraussetzungen über den Genehmigungsprozess bis hin zu Kosten, Fristen und erforderlichen Unterlagen. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Legalisierung von Bestandsnutzungen für Sie zusammengestellt.

Sollte Ihre spezielle Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne direkt – wir beraten Sie individuell zu Ihrem Vorhaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur nachträglichen Legalisierung

1. Was ist eine nachträgliche Legalisierung?

Eine nachträgliche Legalisierung bedeutet, dass eine bauliche Nutzung – zum Beispiel eine Wohnung, ein Dachgeschossausbau oder eine gewerbliche Fläche – nachträglich offiziell genehmigt wird, obwohl sie zuvor ohne Baugenehmigung errichtet oder genutzt wurde.

Dies betrifft häufig Nutzungen, die nie genehmigt wurden, bei denen alte Genehmigungen nicht mehr auffindbar sind oder die im Lauf der Jahre ohne formale Genehmigung umgebaut wurden.

Ziel der Legalisierung ist es, den baulichen Zustand mit dem geltenden Baurecht in Einklang zu bringen, sodass die Nutzung rechtssicher ist und keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen (z. B. Nutzungsuntersagung oder Rückbauverfügung) drohen.

 Dabei sind aktuelle Bestandspläne, Flächenberechnungen sowie ggf. Brandschutz- und Stellplatznachweise erforderlich.

2. Benötige ich einen Architekten für nachträgliche Legalisierung?

In den meisten Fällen: Ja.

Die nachträgliche Legalisierung einer Nutzung ist in der Regel ein formeller Bauantrag, der nur von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden darf – in NRW sind das in der Regel Architekten & Bauingenieure.

Ein Architekt prüft nicht nur, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Legalisierung überhaupt möglich ist, sondern erstellt auch alle erforderlichen Unterlagen, darunter:

  • Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

  • Flächenberechnungen 

  • baurechtliche Einordnung (z. B. Nutzung, Abstandsflächen, Brandschutz)

  • ggf. technische Nachweise 

  • Einreichung des Bauantrags und Abstimmung mit Behörden

Ohne einen Bauvorlageberechtigten ist eine Legalisierung in den meisten Fällen nicht genehmigungsfähig, da sowohl die fachliche Planung als auch die rechtssichere Antragstellung fehlen.

Als Architekturbüro für Legalisierung begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie legal genutzt werden kann.

3. Wie lange dauert es, eine nachträgliche Legalisierung durchzuführen?

Die Dauer einer nachträglichen Legalisierung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:

  • der Vollständigkeit vorhandener Unterlagen

  • dem Genehmigungsaufwand (z. B. einfache Wohnnutzung vs. gewerbliche Nutzung)

  • der Bearbeitungszeit der zuständigen Baubehörde

In der Praxis sollten Sie mit folgendem Zeitrahmen rechnen:

  • 3-4 Wochen bis zum Bauantrag

Wie lange es dann bis zur Genehmigung dauert, richtet sich vor allem nach der Bearbeitungszeit des örtlich zuständigen Bauamts.

Unser Architekturbüro kümmert sich um eine strukturierte und zügige Abwicklung und stimmt sich eng mit der zuständigen Bauaufsicht ab, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.